Liebe Gäste,
ab dem Jahr 2020 ist für unsere Urlaubsregion eine Kurabgabe beschlossen wurden.
Die Kurabgabe wird vom Amt Mecklenburger Kleinseenplatte erhoben.
Die Abgabe ist vom 01.04.-31.10. eines jeden Jahres für die Dauer des Aufenthaltes zu entrichten.
Wir als Vermieter sind verpflichtet diese Kurabgabe für die Dauer ihres Besuches in unserem Bootsshaus einzufordern und über die Amstverwaltung abzurechnen.
Die Kurabgabe muss vor Reiseantritt entrichtet werden und wird von uns zusammen mit den
Übernachtungen abgerechnet.
Vor Reiseantritt wird die Kurkarte an Sie per Post versendet.
Weitere Informationen finden sie unter
www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de
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